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Monatsinformation 02-2023

Die Nanas von Niki de Saint Phalle am Leibnizufer in Hannover bei Nacht

Inhaltsverzeichnis

Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund. genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.

Fall zum häuslichen Arbeitszimmer

Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dauerhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.

Einmalige Energiepreispauschale für Immatrikulierte und Berufsfachschulangemeldete

Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Besserer Abgleich für das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.

Die Monatsinformation 02-2023

Hier finden Sie alle Informationen ausführlich für Sie zusammengefasst als PDF zum Download bereit.

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