STEUERBERATER FÜR PRIVATPERSONEN IN HANNOVER
Persönliche Beratung, wenn es um Vermögen, Immobilien und Familie geht

Eine Erbschaft, eine Schenkung innerhalb der Familie, der Kauf oder die Übertragung einer Immobilie, die Neuordnung von Kapitalvermögen: Das sind Situationen, in denen steuerliche Fehler Folgen haben, die sich über Jahre auswirken. Dazu kommen laufende Fragen, wenn Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen und nichtselbstständiger Arbeit in Ihrer Steuererklärung zusammentreffen. Sie brauchen einen Berater, der Ihre gesamte Situation kennt und Sie berät, bevor Sie Fakten schaffen. Genau das tun wir für Privatpersonen in Hannover und der Region, deren steuerliche Verhältnisse über eine einfache Steuererklärung hinausgehen.

INDIVIDUELL & PERSÖNLICH

Ihre steuerlichen Fragen hängen zusammen. Unsere Beratung auch.

Steuerliche Fragen zu laufendem Einkommen sowie im Privatbereich treten selten einzeln auf. Eine Erbschaft verändert Ihr Vermögen und damit Ihre laufende Steuerlast. Der Kauf einer Immobilie wirft Fragen zur Finanzierung, zur Abschreibung und zu künftigen Vermietungseinkünften auf. Und wenn Sie Einkünfte aus mehreren Quellen erzielen, beeinflusst jede steuerliche Entscheidung die anderen. Wir beraten Sie so, dass einzelne Schritte nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Vermögen und Kapitalanlagen

Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und nichtselbstständiger Arbeit hat, steht jedes Jahr vor der Frage, wie diese Einkunftsarten in der Steuererklärung zusammenwirken. Lohnt sich die Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer? Wie werden Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich behandelt? Wir schaffen Klarheit und sorgen dafür, dass kein steuerlicher Vorteil ungenutzt bleibt.

Immobilien und Vermietung

Ob Sie eine Immobilie erwerben, vermieten, innerhalb der Familie übertragen oder nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen: Jede dieser Entscheidungen hat steuerliche Konsequenzen, die über den Augenblick hinaus wirken. Wir beraten Sie, bevor Sie sich festlegen, und begleiten Ihre Vermietungseinkünfte laufend.

Erbschaft und Schenkung

Welche Freibeträge und welcher Steuersatz gelten für Ihre Verwandtschaftskonstellation? Ist eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich günstiger als eine Erbschaft? Und welche Folgen hat die Annahme einer Erbschaft, die Immobilien und Kapitalvermögen umfasst? Wir beraten Familien so, dass diese Entscheidungen auf einer belastbaren Grundlage stehen, nicht unter Zeitdruck und nicht auf Basis von Halbwissen.

EINFACH GUT BERATEN

Mehrere Einkunftsarten, eine Steuererklärung: Wir sorgen dafür, dass nichts verloren geht

Wenn mehrere Einkunftsarten zusammenkommen, wird die Einkommensteuererklärung zur steuerlichen Gesamtrechnung: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, dazu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie in diesem Jahr noch nutzen können. Wir erstellen Ihre Steuererklärung vollständig und so, dass Sie steuerlich alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Einkommensteuererklärung bei mehreren Einkunftsarten

Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus einer früheren Selbstständigkeit oder Versorgungsbezüge im Ruhestand: Je mehr Einkunftsarten in Ihrer Steuererklärung zusammentreffen, desto mehr Gestaltungsfragen stellen sich. Greift die Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer? Können Sie Verluste aus Vermietung mit anderen Einkünften verrechnen? Welche Veranlagungsform lohnt sich für Ehepaare? Wir prüfen jede relevante Option und erstellen Ihre Erklärung so, dass Ihre Steuerlast nicht höher ausfällt als nötig.

Steuerbescheide prüfen, Vorauszahlungen anpassen, Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt anders rechnet als erwartet: Steuerliche Beratung für Privatpersonen endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung. Wir überwachen Ihre Bescheide, klären Rückfragen des Finanzamts und sorgen dafür, dass Fristen eingehalten werden, auch wenn Sie gerade andere Dinge im Kopf haben. Über DATEV Meine Steuern tauschen wir Belege und Dokumente digital aus, sicher und ortsunabhängig.

FÜR DIE ZUKUNFT ABSICHERN

Steuerliche Entscheidungen von heute wirken sich auf Ihr Vermögen von morgen aus

Vermögen aufzubauen, zu sichern und an die nächste Generation weiterzugeben sind Ziele, die steuerliche Planung erfordern. Wie Sie Ihre Altersvorsorge steuerlich optimal gestalten, ob der Kauf einer Immobilie zur Vermietung wirtschaftlich tragfähig ist, wie Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen, ohne Freibeträge zu verschenken: Das sind Fragen, die eine einmalige Steuererklärung nicht beantwortet. Wir begleiten Sie über Jahre und passen die Strategie an, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert.

Vermögensplanung und Altersvorsorge

Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, Kapitallebensversicherung: Die steuerliche Behandlung von Vorsorgeprodukten hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses, der Laufzeit und Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab. Wir prüfen, welche Bausteine in Ihrem Fall steuerlich sinnvoll sind und wie sich Einzahlungen und spätere Auszahlungen auf Ihre Steuerlast auswirken. So treffen Sie Vorsorgeentscheidungen auf Basis konkreter Zahlen.

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, will wissen, ob sich die Investition nach Steuern rechnet. Abschreibung, Finanzierungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Grundsteuer: All das beeinflusst die Rendite. Wir berechnen die steuerlichen Auswirkungen, bevor Sie unterschreiben, und begleiten die laufenden Vermietungseinkünfte so, dass Ihre Steuererklärung jede Abzugsmöglichkeit nutzt.

Vom Enkel bis zu den Großeltern: In vielen Familien ist der steuerneutrale Übergang von Vermögen über Generationen hinweg ein zentrales Anliegen. Ob es um die schrittweise Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen geht, um die Nutzung von Freibeträgen innerhalb der Familie oder um die Frage, wie Vermögen so strukturiert werden kann, dass bei der nächsten Generation möglichst wenig Substanz verloren geht. Wir beraten Familien langfristig und koordinieren die steuerlichen Schritte so, dass jede Übertragung im Gesamtkontext der Familie sinnvoll ist.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um kürzer zu treten oder ganz aufzuhören? Wie wirkt sich eine Abfindung steuerlich aus, und lohnt es sich, den Zeitpunkt der Auszahlung in ein anderes Steuerjahr zu legen? Was bleibt von Ihren Versorgungsbezügen nach Steuern und Sozialabgaben übrig? Wir rechnen verschiedene Szenarien für Ihren vorzeitigen Ruhestand durch und zeigen Ihnen, welche steuerlichen Auswirkungen die einzelnen Varianten haben. So wissen Sie vor der Entscheidung, nicht danach, ob Ihr Plan aufgeht.

Eine Abfindung ist ein steuerpflichtiges Einkommen. Aber wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab: Zeitpunkt der Zahlung, Zusammentreffen mit anderen Einkünften im selben Jahr, mögliche Anwendung der Fünftelregelung. Wer eine Abfindung verhandelt, ohne die steuerlichen Folgen zu kennen, verschenkt unter Umständen einen erheblichen Teil der Summe. Wir beraten Sie vor der Unterzeichnung, damit die Abfindung steuerlich optimal gestaltet ist.

Eine Scheidung verändert Ihre steuerliche Situation grundlegend: Steuerklassenwechsel, Aufteilung gemeinsamer Immobilien, Unterhaltsleistungen, Versorgungsausgleich und die Frage, ob Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung im Trennungsjahr günstiger ist. Viele dieser Entscheidungen müssen innerhalb enger Fristen getroffen werden und wirken sich über Jahre aus. Wir beraten Sie so, dass steuerliche Fragen nicht zusätzlich belasten, sondern klar und frühzeitig gelöst werden.

Mit der Hochzeit und der Geburt eines Kindes stellen sich steuerliche Fragen, die oft nebenbei entschieden werden. Welche Steuerklassenkombination passt zu Ihren Einkommen? Welcher Güterstand ist für Ihre Vermögenssituation sinnvoll? Und wie übertragen Sie Vermögen innerhalb der Familie so, dass es steuerlich aufgeht? Wir rechnen die Varianten für Sie durch, damit Sie diese Entscheidungen mit Blick auf die nächsten Jahre treffen.

DIE FAMILIE ABSICHERN

Bei Erbschaft und Schenkung entscheidet die Vorbereitung über die Steuerlast

Erbschaft und Schenkung gehören zu den steuerlichen Themen, bei denen die meisten Privatpersonen zum ersten Mal einen Steuerberater suchen. Oft erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist oder eine Schenkung bereits vollzogen wurde. Zu diesem Zeitpunkt sind viele Gestaltungsspielräume schon nicht mehr verfügbar. Freibeträge, die über Jahre hätten genutzt werden können, verfallen. Übertragungen, die steuerlich günstiger gewesen wären, lassen sich nicht mehr nachholen. Wir beraten Sie so, dass Sie diese Spielräume kennen, bevor sie sich schließen.

Freibeträge der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Das Erbschaftsteuerrecht kennt persönliche Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten. Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro pro Elternteil. Entscheidend ist: Diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren und lassen sich durch rechtzeitige Schenkungen mehrfach ausschöpfen. Wer erst im Erbfall davon erfährt, hat diese Möglichkeit verpasst. Wir beraten Sie dazu, wie Sie die Freibeträge nach §16 ErbStG optimal nutzen.

Freibeträge nach §16 ErbStG

ErwerberFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / Lebenspartner eingetr. LP500.000 €I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder400.000 €I
Enkelkinder200.000 €I
Eltern & Großeltern (Erbschaft)100.000 €I
Eltern & Großeltern (Schenkung), Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, LP aufgeh. LP20.000 €II
Alle anderen20.000 €III

Steuersätze nach §19 ErbStG

Wert des ErwerbsSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Eine Erbschaft bringt Pflichten mit sich, die vielen Erben nicht bewusst sind: Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, Bewertung des Nachlasses, Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Dazu kommen Fragen, die sich erst bei genauerem Hinsehen stellen: Wie werden geerbte Immobilien bewertet? Welche Nachlassverbindlichkeiten mindern die Steuerlast? Was passiert, wenn mehrere Erben eine Immobilie erben und nur einer sie nutzen will? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass steuerliche Fristen eingehalten und Chancen nicht übersehen werden.

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich deutlich günstiger sein als eine Erbschaft, wenn sie rechtzeitig und richtig strukturiert ist. Das gilt besonders bei Immobilien, die innerhalb der Familie übertragen werden sollen: Nießbrauch, Wohnrecht, Rückfallklauseln und die Frage, ob die Übertragung unter Vorbehalt oder endgültig erfolgt, haben jeweils eigene steuerliche Folgen. Wir erarbeiten mit Ihnen einen Plan, der Ihre familiäre Situation berücksichtigt und die steuerliche Belastung auf das gesetzliche Minimum reduziert.

VERTRAUEN & SCHUTZ

Wenn das Finanzamt Fragen stellt, haben Sie bereits die passenden Antworten

Steuerbescheide, die von der Erklärung abweichen. Nachforderungen, die unerwartet kommen. Eine Prüfung der Vermietungseinkünfte oder der Kapitaleinkünfte. Für die meisten Privatpersonen sind das Ausnahmesituationen, die Unsicherheit auslösen. Für uns gehören sie zum Alltag. Wir vertreten Ihre steuerlichen Interessen gegenüber dem Finanzamt und sorgen dafür, dass Sie in diesen Momenten nicht allein dastehen.

Einspruch und Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Nicht jeder Steuerbescheid ist korrekt. Wenn das Finanzamt Werbungskosten streicht, Vermietungseinkünfte anders bewertet oder Ihre Angaben zu Kapitalerträgen infrage stellt, prüfen wir den Bescheid, legen fristgerecht Einspruch ein und begründen Ihre Position. Falls das Einspruchsverfahren nicht zum Ergebnis führt, vertreten wir Ihre steuerlichen Interessen auch vor dem Finanzgericht, gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern.

Auch Privatpersonen können geprüft werden, insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei umfangreichen Kapitalerträgen oder bei privaten Veräußerungsgeschäften. Typische Prüfungsfelder: die Höhe der angesetzten Werbungskosten bei Vermietung, die korrekte Erfassung von Kapitaleinkünften, Abschreibungen auf Immobilien und die Frage, ob ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig ist. Wir bereiten Sie gezielt vor, begleiten die Prüfung und vertreten Ihre Position, wenn Nachforderungen im Raum stehen.

Eine Trennung verändert Ihre steuerliche Situation grundlegend: Steuerklassenwechsel, Entscheidung über die Form der Veranlagung, Zuordnung von Immobilien und Unterhaltszahlungen. Viele dieser Entscheidungen müssen innerhalb enger Fristen getroffen werden und wirken sich über Jahre aus. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Konsequenzen, damit Sie in einer ohnehin belastenden Situation zumindest steuerlich keine Fehler machen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Nicht deklarierte Kapitalerträge aus dem Ausland, vergessene Mieteinnahmen, unvollständige Angaben in früheren Steuererklärungen: Das sind Fehler, die sich über Jahre summieren und bei Bekanntwerden strafrechtliche Folgen haben können. Eine wirksame Selbstanzeige kann diese Folgen beseitigen, muss aber formal und inhaltlich fehlerfrei sein. Wir beraten Sie vertraulich, prüfen die Voraussetzungen und bereiten die Selbstanzeige so vor, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügt. Sprechen Sie uns an, bevor Sie handeln.

TESTIMONIALS

Das sagen unsere Mandanten

Gute Steuerberatung für Ihre private Situation beginnt mit einem Gespräch

Ihre steuerlichen Verhältnisse umfassen mehr als eine einfache Steuererklärung? In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Themen bei Ihnen offen sind, wie wir Sie unterstützen können und ob die Zusammenarbeit passt. Übrigens: Wir suchen Verstärkung für unser Team. Wenn Sie Erfahrung in der Steuerberatung mitbringen oder sich in dieses Feld einarbeiten möchten, schauen Sie sich unsere offenen Stellen an.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung für Privatpersonen

Für welche Privatpersonen ist Liberata der richtige Steuerberater?

Wir beraten Privatpersonen, deren steuerliche Situation über eine einfache Steuererklärung hinausgeht: Menschen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, mit Kapitalvermögen, mit Immobilienbesitz oder mit steuerlichen Fragen rund um Erbschaft und Schenkung. Auch Arbeitnehmer mit komplexen Einkommensverhältnissen gehören zu unseren Mandanten.

Professionelle Beratung lohnt sich, sobald Ihre steuerliche Situation Fragen aufwirft, die ELSTER oder eine Steuersoftware nicht beantworten können. Das ist typischerweise der Fall, wenn Sie Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten erzielen, wenn eine Erbschaft oder Schenkung ansteht, wenn Sie Immobilien vermieten oder wenn Sie steuerliche Entscheidungen treffen müssen, deren Auswirkungen Sie nicht sicher einschätzen können.

Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen und wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Die StBVV sieht für die Erstellung Ihrer Steuererklärung sogenannte Wertgebühren vor, deren Höhe von der Komplexität und der Höhe der Einkünfte abhängt. Dazu können Zeitgebühren für Beratungsleistungen anfallen. Im Erstgespräch besprechen wir transparent, welche Leistungen für Sie relevant sind und mit welchen Steuerberatergebühren Sie rechnen können. Pauschale Preise nennen wir erst, wenn wir Ihre persönliche Situation kennen.

Grundsätzlich ja. Bei einfachen Steuerfällen mit einer Einkunftsart und überschaubaren Werbungskosten ist ELSTER ein funktionierendes Werkzeug. Sobald allerdings Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, Immobilienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist oder steuerliche Gestaltungsfragen hinzukommen, stößt eine Software an Grenzen, die sie nicht kennt. Sie gibt ab, was Sie eingeben. Ein Steuerberater stellt die richtigen und wichtigen Fragen.

In einem Erstgespräch klären wir Ihre Situation und Ihren Beratungsbedarf. Manche Mandanten kommen gezielt für die Erstellung der Einkommensteuererklärung, andere brauchen laufende Beratung zu Vermietung, Vermögensplanung oder Erbschaftsthemen. Es gibt keine starren Pakete. Die Zusammenarbeit passen wir an, wenn sich Ihre Situation verändert.

Ja. Als zertifizierte DATEV-Kanzlei arbeiten wir mit digitalen Prozessen. Belege und Dokumente übermitteln Sie sicher und ortsunabhängig über DATEV Meine Steuern. Persönliche Gespräche führen wir an unserem Standort in Hannover, in der Hildesheimer Straße direkt am Aegi, oder per Videokonferenz.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur Arbeitnehmer und bestimmte Einkunftsarten bis zu einer gesetzlich definierten Höhe beraten. Sobald Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oberhalb der Freibeträge, Immobilienveräußerungen oder Erbschaftsthemen hinzukommen, endet die Beratungsbefugnis. Wir beraten Privatpersonen mit komplexen steuerlichen Verhältnissen ganzheitlich und über alle Einkunftsarten hinweg. Dazu gehört auch die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und bei Bedarf die Begleitung bei Betriebsprüfungen oder finanzgerichtlichen Verfahren.

Ja. Erbschaft- und Schenkungsteuer ist einer unserer Beratungsschwerpunkte im Privatbereich. Wir beraten zur optimalen Nutzung der Freibeträge nach §16 ErbStG, zur steuerlichen Gestaltung von Schenkungen zu Lebzeiten, zur Bewertung geerbter Immobilien und zur Erbschaftsteuererklärung. Am meisten Gestaltungsspielraum haben Sie, wenn Sie uns vor der Übertragung einbeziehen.

Das hängt von der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation ab. Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten, Anlagen für Vermietung und Kapitalerträge ist aufwändiger als eine reine Arbeitnehmererklärung. Die Abrechnung erfolgt nach StBVV. Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine transparente Einschätzung, welche Kosten für die Steuerberatung auf Sie zukommen.