STEUERBERATUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN, LOGOPÄDEN UND ERGOTHERAPEUTEN IN HANNOVER
Zwischen steuerfrei und steuerpflichtig liegt in Ihrer Praxis oft nur eine Verordnung
Ob eine Behandlung umsatzsteuerfrei ist oder nicht, hängt bei Physiotherapeuten von Fragen ab, die kein Generalist auf dem Schirm hat. Liegt eine ärztliche Verordnung vor? Ist sie noch gültig? Ist die Leistung nach Heilmittelkatalog verordnungsfähig? Reicht eine Folgeverordnung innerhalb eines Jahres? Wer Sie hier unvollständig berät, riskiert Nachforderungen vom Finanzamt. Wer die Regeln kennt, spart Ihnen bares Geld. Unser Team berät Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten in Hannover und der Region mit dem Fachwissen, das aus der täglichen Arbeit mit Praxen im Gesundheitswesen entsteht.
INDIVIDUELL & PERSÖNLICH
Physiotherapiepraxen brauchen spezialisierte Steuerberatung
Physiotherapeuten bewegen sich steuerlich auf einem schmalen Grat. Ihre Kassenhonorare sind umsatzsteuerfrei, aber sobald Selbstzahler hinzukommen, wird aus einer klaren Lage ein Geflecht aus Steuersätzen, Nachweispflichten und Fristen. Dazu kommt ein Thema, das kaum eine andere Heilberufsgruppe so stark betrifft wie Ihre: die Frage, ob freie Mitarbeiter tatsächlich selbständig sind oder als Angestellte eingestuft werden. Welche steuerlichen Besonderheiten in Ihrer Praxis besonders relevant sind, hängt davon ab, wie Ihre Praxis aufgestellt ist. Wir schauen uns das gemeinsam an.
Abrechnung mit Krankenkassen
GKV-Vergütung, Privatpatienten, Beihilfe, Selbstzahler: In Ihrer Praxis treffen vier Abrechnungswege aufeinander, jeder mit eigenen steuerlichen Spielregeln. Wir sorgen dafür, dass Ihre Buchführung diese Trennung sauber abbildet und Sie bei der Steuererklärung keine bösen Überraschungen erleben.
Umsatzsteuer-Fallstricke
Verordnete Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Aber was ist mit der Folgetherapie nach ausgelaufenem Rezept? Mit dem Kursangebot? Mit dem Gerätetraining? Wer hier nicht sauber trennt, zahlt entweder zu viel Umsatzsteuer oder riskiert eine Nachforderung vom Finanzamt.
Angestellte vs. freie Mitarbeiter
Die Deutsche Rentenversicherung prüft gezielt Physiotherapiepraxen auf Scheinselbständigkeit. Seit einem BSG-Urteil von 2023 ist die Rechtslage deutlich enger geworden. Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu fünf Jahre können existenzbedrohend sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Personalstruktur rechtssicher aufzustellen, bevor eine Prüfung kommt.
Heilmittelkatalog und Selbstzahler
Ist eine Behandlung nach Heilmittelrichtlinie verordnungsfähig, ist sie umsatzsteuerfrei. Dient sie dem allgemeinen Wohlbefinden, fallen 19 Prozent an. Und wenn Ihre steuerpflichtigen Umsätze unter 25.000 Euro liegen, kann die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) genutzt werden. Wir klären, welches Modell zu Ihrer Praxis passt.
Sektoraler Heilpraktiker
Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis behandeln Sie Privatpatienten und Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung. Steuerlich ändert das einiges: Alle heilkundlichen Leistungen als Heilpraktiker sind umsatzsteuerfrei, und die Preisgestaltung liegt vollständig bei Ihnen. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Auswirkungen dieses Geschäftsmodells.
Hoher Verwaltungsaufwand
Physiotherapiepraxen verarbeiten pro Monat eine hohe Zahl an Einzelvorgängen bei vergleichsweise niedrigen Beträgen. Das macht die Buchführung aufwändig und fehleranfällig. Mit digitaler Buchhaltung über DATEV und klaren Prozessen reduzieren wir den Aufwand, damit Sie Ihre Zeit für Patienten nutzen statt für Belege.
FÜR EINEN GUTEN START
Praxis gründen und übernehmen als Physiotherapeut
Der Schritt von der Anstellung in die eigene Praxis ist für Physiotherapeuten eine wirtschaftliche Entscheidung, die Ihnen langfristig neue Möglichkeiten eröffnet. Die Vergütungssätze der Krankenkassen sind festgelegt, die Personalkosten hoch, die Investitionen in Ausstattung und Räume erheblich. Wir begleiten Sie so, dass Sie vor der Gründung wissen, ob und wann sich Ihre Praxis rechnet.
Existenzgründung Physiotherapiepraxis
Sie planen Ihre eigene Praxis? Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Businessplan, der auf den realistischen Vergütungssätzen Ihrer Fachrichtung basiert, nicht auf allgemeinen Branchenkennzahlen. Dazu gehören Liquiditätsplanung, Finanzierungsplan und die Begleitung bei Bankgesprächen. Entscheidend für Physiotherapeuten: Wie viele Behandlungseinheiten pro Tag sind realistisch, wie hoch ist der Personalbedarf ab Tag eins, und ab wann trägt sich die Praxis?
Kauf und Übernahme einer Praxis
Eine bestehende Physiotherapiepraxis zu übernehmen, kann wirtschaftlich sinnvoller sein als eine Neugründung, wenn der Kaufpreis stimmt. Wir prüfen die Zahlen der Praxis, bewerten den Patientenstamm und die Kassenverträge und zeigen Ihnen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme bestehen. Damit Sie nicht für einen Wert zahlen, der auf dem Papier höher ist als in der Praxis.
Praxisbewertung und Praxiswertermittlung
Was ist eine Physiotherapiepraxis wirklich wert? Anders als bei Arztpraxen hängt der Wert weniger an einem einzelnen Behandler und stärker am Standort und dem Personalstamm. Wir bewerten Ihre Praxis auf Basis der tatsächlichen Ertragslage und erstellen ein Gutachten, mit dem Sie in Kauf- oder Verkaufsverhandlungen gehen können.
Finanzierung und Fördermittel
Praxisgründungen erfordern Investitionen in Behandlungsliegen, Trainingsgeräte, Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur. Wir bereiten Bankgespräche mit Ihnen vor und erstellen Liquiditätspläne, die auch die ersten Monate mit noch niedrigem Patientenaufkommen abbilden.
Praxiswertermittlung
Ob Sie verkaufen, kaufen oder einen Gesellschafter aufnehmen möchten: Sie brauchen eine Zahl, die beiden Seiten standhält. Wir bewerten Ihre Praxis auf Grundlage der Ertragslage, der Kassenverträge und der Substanzwerte und liefern Ihnen ein fundiertes Gutachten für die Verhandlung.
Nachfolge und Praxisabgabe
Die Übergabe einer Physiotherapiepraxis ist mehr als ein Verkauf. Es geht darum, Ihr Lebenswerk zu sichern und die Abgabe steuerlich so zu gestalten, dass das Maximum vom Kaufpreis übrig bleibt. Wir planen die Nachfolge gemeinsam mit Ihnen, vom Zeitpunkt über die Rechtsform bis zur Übergabe an den Nachfolger.
Ruhestandsplanung
Wann lohnt sich die Abgabe steuerlich? Wie wirkt sich der Verkaufserlös auf Ihre Einkünfte im Ruhestand aus? Wir entwickeln eine Steuerstrategie, die den Übergang langfristig vorbereitet.
STRATEGISCH WACHSEN
Ihre Praxis wächst. Steuerlich wird es mit jedem Schritt komplizierter. Wir bringen Sie sicher durch jede Phase.
Physiotherapiepraxen arbeiten mit engen Margen. Jeder Euro zählt, und steuerliche Fehler wirken sich schneller auf die Rentabilität aus als in umsatzstärkeren Branchen. Wir liefern Ihnen die Auswertungen und die Beratung, die Sie brauchen, um Ihre Praxis wirtschaftlich zu steuern und wachsen zu lassen.
Finanzbuchhaltung
Wir übernehmen die laufende Buchführung Ihrer Praxis und sorgen für die saubere Trennung zwischen Kassenleistungen, Selbstzahlerleistungen und gegebenenfalls gewerblichen Umsätzen aus Ihrem Trainingsbereich. Über DATEV Unternehmen Online haben Sie jederzeit sicheren Zugriff auf Ihre Belege und Auswertungen.
Liquiditätsplanung
Kassenhonorare kommen zeitverzögert, Personalkosten fallen sofort an. In Physiotherapiepraxen ist vorausschauende Liquiditätsplanung kein Luxus, sondern die Grundlage dafür, dass Sie Investitionen in Geräte oder einen zusätzlichen Behandlungsraum nicht aus Engpässen heraus entscheiden müssen.
Monatsweise Praxisauswertungen
Statt einmal im Jahr auf den Jahresabschluss zu schauen, erhalten Sie von uns monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen. Sie sehen, wie sich Umsatz, Kosten und Ergebnis Ihrer Praxis entwickeln, wo die Personalkosten stehen und ob Ihr Selbstzahler-Segment wächst. Auf dieser Basis treffen Sie Entscheidungen mit Strategie, nicht aus dem Bauch heraus.
Erarbeitung von Praxiszielen
Wo soll Ihre Praxis in drei oder fünf Jahren stehen? Mehr Behandlungsplätze, ein zweiter Standort, ein eigener Trainingsbereich? Wir erarbeiten gemeinsam messbare Ziele und gleichen diese regelmäßig mit den tatsächlichen Zahlen ab. So wird aus Steuerberatung eine unternehmerische Entscheidungsgrundlage, die Ihre Praxis zukunftsfähig macht.
Unternehmenscoaching
Für Praxisinhaber, die über die reine Steuerberatung hinaus strategische Unterstützung suchen: Wir beraten zu Wachstumsschritten, zur Frage, ob ein Trainingsbereich oder Kursangebot wirtschaftlich tragfähig ist, und zur Personalentwicklung. Immer mit Blick auf die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen.
Kooperationsberatung
Sie überlegen, mit einer anderen Praxis zusammenzuarbeiten? Ob Praxisgemeinschaft, gemeinsame Räume oder eine Kooperation mit Ärzten oder Kliniken: Jede Form hat eigene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Wir prüfen vorab, welche Variante zu Ihren Zielen passt und wo Risiken liegen.
SMART FÜHREN
Personal und Organisation: Lohnbuchhaltung für Physiotherapiepraxen
In vielen Physiotherapiepraxen ist das Team die wichtigste Ressource und gleichzeitig der größte Kostenfaktor. Wer hier steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt aufgestellt ist, vermeidet nicht nur Risiken, sondern findet auch Spielräume bei der Vergütungsgestaltung.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Von der Anmeldung neuer Mitarbeiter über die monatliche Gehaltsabrechnung bis zu Jahresmeldungen und Sozialversicherungsbeiträgen: Wir übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung für Ihr Praxisteam. Egal wie viele Beschäftigungsmodelle in Ihrer Praxis nebeneinander laufen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Werkstudent), Sie müssen sich nicht mit Fristen und Meldepflichten befassen.
Personalkostenberatung
Was kostet Sie ein zusätzlicher Therapeut wirklich? Gerade in Physiotherapiepraxen, in denen die Personalkosten einen hohen Anteil am Umsatz ausmachen, ist diese Frage entscheidend. Wir berechnen die tatsächlichen Kosten inklusive Arbeitgeberanteile und zeigen Ihnen, welche steuerlichen Möglichkeiten bei der Vergütungsgestaltung bestehen, etwa bei Sachbezügen, Fahrtkostenzuschüssen oder betrieblicher Altersvorsorge.
Scheinselbständigkeit und freie Mitarbeiter
In kaum einem Heilberuf wird so häufig mit freien Mitarbeitern gearbeitet wie in der Physiotherapie. Und in kaum einem anderen Bereich prüft die Deutsche Rentenversicherung so genau. Wir beraten Sie dazu, wie Sie die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern so gestalten, dass sie einer Statusprüfung standhält. Und falls Sie ein Statusfeststellungsverfahren einleiten möchten, begleiten wir den Prozess in enger Abstimmung mit spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk.
Praxisorganisation
Wie Sie Ihr Team aufstellen, welche Aufgaben Sie delegieren und wie Ihre Behandlungskapazitäten geplant werden, hat direkte betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Wir beraten Sie dort, wo Personalstruktur und Kostenoptimierung zusammenhängen.
VERTRAUEN & SCHUTZ
Steuererklärungen, Jahresabschluss und Betriebsprüfungen für Physiotherapeuten
Wenn alles läuft, ist gute Steuerberatung unsichtbar. Aber spätestens bei der Steuererklärung, beim Jahresabschluss oder wenn eine Betriebsprüfung ansteht, zeigt sich, ob Ihre Unterlagen und Ihre steuerliche Gestaltung belastbar sind.
Steuererklärungen
Welcher Anteil Ihrer Einnahmen ist umsatzsteuerfrei, welcher fällt unter den ermäßigten Satz, welcher unter den Regelsatz? Können Sie für die neue Behandlungsliege eine Sonderabschreibung nutzen? Ist die Kleinunternehmerregelung eine Option? In der Steuererklärung einer Physiotherapiepraxis stecken mehr Gestaltungsfragen als allgemein erwartet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Erklärung nicht nur korrekt ist, sondern Ihnen bares Geld spart.
Jahresabschluss
Ihr Jahresabschluss zeigt mehr als das Ergebnis eines Jahres. Er zeigt, ob sich Ihr Personaleinsatz rechnet, wie sich das Verhältnis zwischen Kassen- und Selbstzahlerleistungen entwickelt und wo Einsparpotenziale liegen. Wir erstellen Ihre Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz und lesen die Ergebnisse mit Ihnen.
Betriebsprüfungen
Prüfer der Finanzverwaltung kennen die typischen Schwachstellen in Physiotherapiepraxen: fehlende Nachweise, unsaubere Trennung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen, Unstimmigkeiten bei freien Mitarbeitern. Wir wissen das auch. Deshalb bereiten wir Sie gezielt vor, begleiten die Prüfung und vertreten Ihre Position, wenn Nachforderungen im Raum stehen.
Führung finanzgerichtlicher Verfahren
Wenn das Finanzamt eine Entscheidung trifft, die Sie nicht akzeptieren können, gehen wir mit Ihnen den nächsten Schritt. Wir führen das Einspruchsverfahren und vertreten Ihre steuerlichen Interessen, wenn nötig bis vor das Finanzgericht.
FAQ
Häufige Fragen zur Steuerberatung für Physiotherapeuten
Was unterscheidet die Steuerberatung für Physiotherapeuten von allgemeiner Heilberufe-Beratung?
Physiotherapeuten stehen vor steuerlichen Fragen, die in dieser Kombination kein anderer Heilberuf hat: die Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen, das Scheinselbständigkeitsrisiko bei freien Mitarbeitern, die Gewerbesteuer-Falle bei Trainings- und Kursbereichen sowie die steuerlichen Besonderheiten der sektoralen Heilpraktikererlaubnis. Ein spezialisierter Steuerberater für Physiotherapeuten kennt diese Fallstricke und erkennt Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Generalist übersieht.
Beraten Sie auch Logopäden und Ergotherapeuten?
Ja. Logopäden und Ergotherapeuten behandeln wie Physiotherapeuten auf ärztliche Verordnung und rechnen als Heilmittelerbringer mit den Krankenkassen ab. Deshalb stellen sich in Ihrer Praxis dieselben steuerlichen Grundfragen: Welche Behandlungen sind umsatzsteuerfrei, wie werden Selbstzahlerleistungen behandelt, und hält die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern einer Statusprüfung stand? Wir beraten Sie mit demselben Fachwissen, das wir für Physiotherapiepraxen einsetzen, und passen es an die Abläufe Ihrer Fachrichtung an.
Sind meine Einnahmen als Physiotherapeut umsatzsteuerfrei?
Ihre Einnahmen aus verordneten Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa Wellness-Massagen oder Fitnesskurse, unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Kleinunternehmerregelung kann zur Anwendung kommen, wenn Ihre steuerpflichtigen Umsätze unter 25.000 Euro liegen. Wir klären in der Beratung, welche Ihrer Leistungen in welche Kategorie fallen.
Wie schütze ich mich als Praxisinhaber vor dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit?
Entscheidend ist die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit, nicht nur der Vertrag. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob freie Mitarbeiter in Ihre Praxisorganisation eingegliedert sind, ob sie ein eigenes Unternehmerrisiko tragen und ob sie werbend am Markt auftreten. Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung, zur Praxisorganisation und zur Frage, ob ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV sinnvoll ist, und begleiten das Verfahren in enger Abstimmung mit spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk.
Welche Folgen hat die Eröffnung eines Trainingsbereichs?
Ihre therapeutischen Leistungen als Physiotherapeut sind freiberuflich. Sobald Sie jedoch einen Trainingsbereich für Selbsttraining betreiben, Produkte verkaufen oder Fitnesskurse anbieten, kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Diese unterliegt der Gewerbesteuer, allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Wichtig ist die saubere buchhalterische Trennung, damit Ihre freiberuflichen und gewerblichen Einkünfte sich nicht vermischen und Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht auch gewerbesteuerpflichtig wird.
Was bringt die sektorale Heilpraktikererlaubnis steuerlich?
Als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie behandeln Sie Privatpatienten und Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung. Steuerlich hat das zwei Vorteile: Ihre heilkundlichen Leistungen als Heilpraktiker sind vollständig umsatzsteuerfrei, und Sie bestimmen Ihre Vergütung frei, da keine Gebührenordnung gilt. Gleichzeitig ändert sich Ihre steuerliche Dokumentation, weil die Abgrenzung zwischen Heilpraktiker-Leistung und nicht-heilkundlicher Leistung exakt nachgewiesen werden muss.
Kann ich eine Physiotherapiepraxis gründen, obwohl ich noch angestellt bin?
Ja. Viele Physiotherapeuten starten nebenberuflich, etwa mit einer kleinen Privatpraxis. Steuerlich ist dabei wichtig, dass Ihre verschiedenen Einkommensquellen vollständig getrennt sind und Sie die sozialversicherungsrechtlichen Folgen kennen. Wir beraten Sie, ab wann sich die Selbständigkeit lohnt und wie Sie den Übergang steuerlich optimal gestalten.
Was kostet die Steuerberatung für Physiotherapeuten bei Liberata?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Leistungen und werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir, welche Leistungen für Ihre Praxis relevant sind und mit welchen Kosten Sie rechnen können. Pauschale Preise ohne Blick auf Ihre Praxiszahlen nennen wir bewusst nicht.