STEUERBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN IN HANNOVER
Damit Sie nicht erst zum Jahresabschluss von verpassten Chancen erfahren

Ihr Jahresabschluss zeigt, was war. Aber wer sagt Ihnen, was als Nächstes kommt? Welche Rechtsform zu Ihrem geplanten Wachstum passt, ob die nächste Investition steuerlich der richtige Zeitpunkt ist, wie Sie Ihre Nachfolge vorbereiten, ohne Gestaltungsspielräume zu verschenken? Wir beraten mittelständische Unternehmen in Hannover und der Region mit dem Anspruch, dass Steuerberatung Ihre unternehmerischen Interessen vertritt und Entscheidungen leichter macht. Lassen Sie uns in einem Erstgespräch klären, wo Sie stehen und was der nächste Schritt ist.

INDIVIDUELL & PERSÖNLICH

Unternehmen brauchen Steuerberatung, die unternehmerisch denkt

Wer ein Unternehmen führt, trifft täglich Entscheidungen mit steuerlichen Konsequenzen. Ob Sie Personal aufbauen, einen Standort erweitern oder über die Rechtsform nachdenken: Sie brauchen einen Berater, der Ihr Geschäft versteht und die steuerlichen Auswirkungen einordnen kann, bevor Sie sich festlegen. Bei Liberata arbeiten Steuerberater und Steuerfachangestellte zusammen, die gewohnt sind, über den Tellerrand der Steuererklärung zu schauen.

ZAHLEN, DIE RICHTUNG GEBEN

Ihre Finanzbuchhaltung liefert Daten. Aber nutzen Sie diese Daten auch für Ihre nächsten Schritte? Wir erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihnen zeigen, wo Ihr Unternehmen steht, wo Margen schrumpfen und wo Investitionen sich lohnen. Damit Ihre Zahlen nicht nur korrekt sind, sondern zur Entscheidungsgrundlage werden.

STRUKTUR, DIE ZU IHREM UNTERNEHMEN PASST

Die Rechtsform, die bei der Gründung richtig war, muss es zehn Jahre später nicht mehr sein. Wir prüfen regelmäßig, ob Ihre steuerliche Struktur noch zum aktuellen Stand Ihres Unternehmens passt, und beraten zu Umwandlungen oder Beteiligungsmodellen, wenn sich dadurch ein Vorteil ergibt.

EIN FESTER ANSPRECHPARTNER, DER IHR UNTERNEHMEN KENNT

Sie sprechen bei uns nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Ihr fester Berater kennt Ihre Branche, Ihre Zahlen und Ihre Ziele. Rückfragen klären wir direkt, steuerliche Themen denken wir im Zusammenhang Ihres Unternehmens.

FÜR EINEN GUTEN START

Gründen, strukturieren, ausrichten: Steuerberatung für den Auf-, Aus- und Umbau Ihres Unternehmens

Der Anfang entscheidet über vieles. Welche Rechtsform Sie wählen, wie Sie Ihre Finanzierung strukturieren und welche steuerlichen Weichen Sie früh stellen, wirkt sich über Jahre aus. Wir begleiten Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen mit dem Ziel, dass Sie frühzeitig erfahren, ob Ihre Entscheidungen unternehmerisch aufgegangen sind.

Begleitung bei Unternehmensgründung

Von der ersten Idee bis zur Gewerbeanmeldung stehen steuerliche Weichenstellungen an, die sich später nur schwer korrigieren lassen: Rechtsform, Finanzierungsstruktur, steuerliche Registrierung, Umsatzsteuer-Option. Wir begleiten Gründer so, dass diese Entscheidungen nicht im Nachhinein teuer werden. Dazu gehören Businessplan-Erstellung, Liquiditätsplanung und die Vorbereitung auf Bankgespräche.

Einzelunternehmen, GbR, GmbH, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, EWIV, Genossenschaft: Jede Rechtsform hat eigene Regeln bei Haftung, Besteuerung und Gewinnverteilung. Und jede kann die richtige sein, abhängig davon, wie Ihr Unternehmen steht und wohin es sich entwickelt. Wir analysieren Ihre Situation, rechnen Szenarien durch und empfehlen die Variante, die zu Ihren Zielen passt. Wenn sich Ihre Situation verändert, prüfen wir, ob eine Umwandlung oder Umstrukturierung steuerlich sinnvoll ist.

Ein Unternehmen, das über die ersten Jahre hinauswächst, braucht Strukturen, die dieses Wachstum auch wirklich tragen: eine Buchhaltung, die mehr als Pflicht erfüllt, ein Controlling, das Abweichungen frühzeitig sichtbar macht, und Prozesse, die auch bei steigender Komplexität funktionieren. Wir helfen Ihnen, diese Strukturen aufzubauen und steuerlich sauber abzubilden.

Wo soll Ihr Unternehmen in drei, fünf oder zehn Jahren stehen? Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen messbare Ziele, berechnen die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Wachstumsszenarien und gleichen die Planung regelmäßig mit den tatsächlichen Ergebnissen ab. So wird aus einem Bauchgefühl ein strategischer, zahlenbasierter Fahrplan.

STRATEGISCH WACHSEN

Laufende Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung für Ihr Unternehmen

Im hektischen Tagesgeschäft verschwimmt oft die Grenze zwischen „im“ und „am“ Unternehmen arbeiten. Monatliche Buchungen laufen, Fristen werden eingehalten, aber häufig fehlt der Blick aufs Ganze. Wir liefern Ihnen nicht nur eine korrekte Buchhaltung, sondern die Auswertungen und Einschätzungen, die Sie brauchen, um Ihr Unternehmen sicher und zielgerichtet zu steuern.

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen die laufende Buchführung Ihres Unternehmens und erfassen alle Geschäftsvorfälle korrekt und fristgerecht für Ihre BWA und Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung. Über DATEV Unternehmen Online tauschen wir Belege und Auswertungen digital aus. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Zahlen, ortsunabhängig.

Einmal im Jahr auf den Jahresabschluss schauen reicht nicht, wenn Sie Ihr Unternehmen sichern und weiterentwickeln wollen. Wir erstellen regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihnen zeigen, wie sich Umsatz, Kosten und Ergebnis entwickeln. Auffälligkeiten besprechen wir mit Ihnen, bevor sie zum Problem werden. So treffen Sie Entscheidungen auf Basis belastbarer Auswertungen statt nur auf Zuruf.

Auftragseingang und Zahlungseingänge laufen selten synchron. Investitionen binden Kapital, saisonale Schwankungen belasten die Liquidität, und ein großer Auftrag kann paradoxerweise zum Engpass werden, wenn er vorfinanziert werden muss. Wir erstellen Liquiditätsprognosen, die solche Szenarien abbilden und Ihnen die Sicherheit geben, finanzielle Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.

Betriebswirtschaftliche Beratung, die erst beim Jahresabschluss ansetzt, kann nur noch dokumentieren. Wir beraten Sie im laufenden Geschäftsjahr zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten: Investitionsabzugsbeträge, Rückstellungen oder Gesellschafterdarlehen. Das Ziel: Ihre Steuerlast unter Einhaltung aller Vorschriften so gestalten, dass am Ende mehr bei Ihnen verbleibt.

Unternehmer, die über die reine Steuerberatung hinaus einen Sparringspartner suchen, beraten wir zu Wachstumsschritten, Personalaufbau, Standortentscheidungen und zur Frage, ob ein geplanter Schritt betriebswirtschaftlich und steuerlich tragfähig ist. Mit Soll-Ist-Vergleichen und Kennzahlenanalysen liefern wir die Grundlage für strategische Entscheidungen.

SMART FÜHREN

Lohnbuchhaltung und Personalkostenberatung für Unternehmen

Personal ist in den meisten Unternehmen der größte Erfolgsfaktor mit dem höchsten Umsatzanteil. Wer hier steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gut aufgestellt ist, vermeidet Risiken und findet gleichzeitig Spielräume, die bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung helfen.

Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung

Von der Anmeldung neuer Mitarbeiter über die monatliche Abrechnung bis zu Jahresmeldungen und Sozialversicherungsbeiträgen: Wir übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen. Sie halten alle Fristen und Meldepflichten ein, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen. Über DATEV Arbeitnehmer Online erhalten Ihre Mitarbeiter direkten Zugang zu ihren Gehaltsabrechnungen.

Was kostet eine neue Stelle wirklich? Wir berechnen die tatsächlichen Personalkosten inklusive aller Arbeitgeberanteile und zeigen Ihnen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vergütung bestehen. Sachbezüge, Fahrtkostenzuschüsse, betriebliche Altersvorsorge, Tankgutscheine, Kindergartenzuschüsse: Viele Instrumente sind steuerbegünstigt und erhöhen den Nettovorteil für Ihre Mitarbeiter, ohne Ihre Kosten proportional zu steigern.

Festanstellung, Teilzeit, Minijob, Werkvertrag, freie Mitarbeit: Jedes Modell hat eigene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Spielregeln. Die falsche Einstufung kann bei einer Betriebsprüfung zu empfindlichen Nachzahlungen führen. Wir beraten Sie zur steuerlich und rechtlich einwandfreien Gestaltung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse.

Gehaltserhöhungen kommen beim Mitarbeiter oft nur zur Hälfte an. Wir zeigen Ihnen Alternativen, mit denen Sie Ihren Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto bieten, ohne Ihre Bruttolohnkosten im gleichen Maß zu steigern. Das stärkt die Mitarbeiterbindung und schont Ihr Budget.

VERTRAUEN & SCHUTZ

Steuererklärungen, Jahresabschluss und Betriebsprüfungen für Unternehmen

Wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist und die Steuererklärung abgegeben ist, zeigt sich die steuerliche Arbeit des gesamten Jahres. Wir stellen sicher, dass Ihre Unterlagen einer Prüfung standhalten und dass Sie die gesetzlichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen.

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung: Ihr Jahresabschluss ist für uns mehr als eine Pflichtübung. Wir lesen die Ergebnisse mit Ihnen und zeigen, wo die Kostenstruktur sich verändert hat, wo Einsparpotenziale liegen und welche Kennzahlen für Ihre Branche relevant sind. So wird der Abschluss zur Grundlage für die strategische Planung des Folgejahres.

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer der Gesellschafter: Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens fallen unterschiedliche Erklärungspflichten an. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen so, dass alle relevanten Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt sind, und prüfen jeden Bescheid des Finanzamts auf Fehler und Abweichungen.

Eine Betriebsprüfung ist für die meisten Unternehmer unangenehm. Für uns gehört sie zum alltäglichen Geschäft. Wir bereiten Sie gezielt vor, begleiten den gesamten Prüfungsprozess und vertreten Ihre Position gegenüber dem Finanzamt. Unser Ziel: Nachforderungen und Schätzungen vermeiden oder auf das Mindestmaß begrenzen.

Wenn das Finanzamt eine Entscheidung trifft, die Sie nicht akzeptieren können, gehen wir mit Ihnen den nächsten Schritt. Wir führen das Einspruchsverfahren und vertreten Ihre steuerlichen Interessen, wenn nötig, über das Finanzgericht bis zum Bundesfinanzhof (BFH).

Fehler in der Vergangenheit lassen sich korrigieren, wenn es rechtzeitig geschieht. Eine wirksame Selbstanzeige muss formal und inhaltlich fehlerfrei sein. Wir beraten Sie vertraulich, prüfen die Voraussetzungen und bereiten die Selbstanzeige so vor, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügt. Dieses Thema erfordert Erfahrung und Sorgfalt. Sprechen Sie uns an, bevor Sie handeln.

VERMÖGEN & IMMOBILIEN

Betriebsimmobilien, Vermögensfragen und die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Privat

In vielen mittelständischen Unternehmen hängen private und betriebliche Vermögensfragen eng zusammen. Der Unternehmer vermietet dem eigenen Unternehmen eine Immobilie, ein Gesellschafter gewährt ein Darlehen, die Grenze zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen verschwimmt. Wir beraten Sie dort, wo Unternehmen und Privatvermögen sich vermengen.

Steuerliche Beratung zu Betriebsimmobilien

Kauf, Leasing, Miete, Eigennutzung, Teilvermietung: Bei Betriebsimmobilien stellen sich steuerliche Fragen, die über die reine Einordnung der Betriebsausgaben hinausgehen. Abschreibungsmöglichkeiten, Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen und die Auswirkungen auf Ihre Bilanz. Wir prüfen, welche Variante betriebswirtschaftlich und steuerlich die günstigste ist.

Die Grundsteuer-Reform hat neue Bewertungsgrundlagen geschaffen: Für betrieblich genutzte Grundstücke bedeutet das in vielen Fällen eine veränderte Steuerlast. Wir prüfen Ihre Grundsteuerbescheide und legen bei Bedarf Einspruch ein, wenn die Bewertung nicht den Tatsachen entspricht.

Wenn Sie als Gesellschafter Ihrem Unternehmen Räume vermieten, ein Darlehen gewähren oder Wirtschaftsgüter überlassen, gelten besondere steuerliche Regeln. Wir sorgen dafür, dass diese Sachverhalte steuerlich optimal gestaltet und dokumentiert sind, damit bei einer Prüfung keine Fragen offenbleiben.

BAUUNTERNEHMEN & BAUTRÄGER

Steuerberatung, die mit Ihren Bauprojekten Schritt hält

Jedes Bauvorhaben birgt eigene steuerliche Anforderungen. Manche entstehen bereits im Rahmen der Kalkulation, andere erst bei der Schlussrechnung. Wir begleiten Ihre Projekte von Anfang an, damit steuerliche Fragen nicht erst dann auftauchen, wenn sie teuer werden.

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§13b UStG)

Wenn ein Subunternehmer für Sie als Bauunternehmer arbeitet, schulden nicht er, sondern Sie als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Klingt einfach, ist es in der Praxis nicht. Ob §13b UStG greift, hängt davon ab, wer die Leistung erbringt, wer sie empfängt und ob der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Wir prüfen bei jeder Konstellation, ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft anzuwenden ist, und stellen sicher, dass die Rechnungen zwischen Ihnen und Ihren Subunternehmern korrekt ausgestellt sind. Denn eine falsche Rechnung bedeutet im Zweifel: Die Umsatzsteuer ist zu zahlen, ohne dass ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Ihr Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, 15 % der Gegenleistung einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen, wenn Sie keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: weniger Liquidität, höherer Verwaltungsaufwand, und im schlimmsten Fall Verzögerungen bei laufenden Projekten. Wir übernehmen die Beantragung beim Finanzamt, überwachen die Gültigkeitsdauer und sorgen dafür, dass die Bescheinigung rechtzeitig erneuert wird. So bleibt Ihr Geld dort, wo es hingehört: in Ihrem Unternehmen.

Wenn ein Bauvorhaben am Bilanzstichtag nicht abgeschlossen ist, stellt sich die Frage: Wie werden die teilfertigen Arbeiten bewertet? Zu welchem Zeitpunkt wird der Gewinn realisiert? Die Antwort hat direkte Auswirkungen auf Ihre Steuerlast im jeweiligen Geschäftsjahr. Wir bewerten Ihre unfertigen Leistungen korrekt, stimmen die Gewinnermittlung auf Ihre Projektlaufzeiten ab und vermeiden, dass Sie in einem Jahr zu viel und im nächsten zu wenig versteuern.

Bevor der erste Bagger rollt, stehen steuerliche Weichenstellungen an. Wie wird das Projekt kalkuliert, damit die Umsatzsteuer korrekt abgebildet ist? Welche Vertragsgestaltung mit Subunternehmern ist steuerlich sinnvoll? Braucht es eine eigene Projektgesellschaft? Wir prüfen diese Fragen vor Projektbeginn, damit Sie nicht mitten im Bauvorhaben nachsteuern müssen.

NACHFOLGE & ZUKUNFT

Nachfolgeplanung und Unternehmensübertragung

Die Übergabe eines Unternehmens ist kein Ereignis, sondern ein Prozess, der Jahre vor dem eigentlichen Zeitpunkt vorbereitet und in die Wege geleitet werden sollte. Für viele inhabergeführte Unternehmen bedeutet eine ungesicherte Nachfolge im schlimmsten Fall das Aus. Wer zu spät anfängt, verschenkt steuerliche Gestaltungsspielräume und riskiert, dass der Übergang das Unternehmen belastet statt es zu sichern.

Nachfolgeplanung

Sie möchten Ihr Unternehmen an die nächste Generation übergeben, an einen Mitgesellschafter oder extern verkaufen? Jede Variante hat eigene steuerliche Konsequenzen, von der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit den Freibeträgen und anderen Begünstigungen bis zur Frage, wie ein Veräußerungsgewinn besteuert wird. Wir entwickeln einen Fahrplan, der Ihre persönlichen Ziele, die Unternehmenssituation und die steuerlichen Rahmenbedingungen zusammenbringt.

Was ist Ihr Unternehmen wert? Ob für eine Nachfolge, einen Gesellschafterwechsel oder eine interne Umstrukturierung: Sie brauchen eine Zahl, die belastbar ist. Wir erstellen Unternehmensbewertungen auf Basis der tatsächlichen Ertragslage und liefern ein Gutachten, mit dem Sie in Verhandlungen oder gegenüber dem Finanzamt argumentieren können.

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens entscheiden häufig steuerliche Details über den endgültigen Preis. Asset Deal oder Share Deal? Welche Verbindlichkeiten werden übernommen? Werden stille Reserven aufgedeckt? Wir begleiten die Transaktion steuerlich, prüfen die Vertragsentwürfe und sorgen dafür, dass Sie am Ende wissen, was der Kauf oder Verkauf steuerlich für Sie bedeutet.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Ausstieg? Wie wirkt sich die Veräußerung auf Ihre persönliche Steuerlast aus? Welche Versorgungsmodelle passen zu Ihrer Situation? Wir entwickeln eine Steuerstrategie, die den Übergang in den Ruhestand langfristig vorbereitet.

TESTIMONIALS

DAS SAGEN UNSERE MANDANTEN

Gute Steuerberatung für Ihr Unternehmen beginnt mit einem Gespräch

Sie suchen einen Steuerberater für Ihr Unternehmen in Hannover, der über Buchhaltung und Jahresabschluss hinaus berät? In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen steht, welche Steuerfragen offen sind und wie wir Sie unterstützen können.

Übrigens: Wir suchen Verstärkung für unser Team. Wenn Sie Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Unternehmen mitbringen oder sich in dieses Feld einarbeiten möchten, schauen Sie sich unsere offenen Stellen an.

FAQ

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Unternehmen

Welche Unternehmen betreut Liberata?

Wir beraten inhabergeführte Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Branchen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen und Gesellschaften mit Beratungsbedarf, weil Mitarbeiter beschäftigt werden, Wachstum geplant ist oder betriebswirtschaftliche Entscheidungen steuerlich begleitet werden sollten. Für Kleingewerbe und Nebenerwerbstätigkeiten sind wir in der Regel nicht die richtige Kanzlei.

Buchführung dokumentiert Geschäftsvorfälle. Steuerberatung ordnet sie ein, erkennt Gestaltungsmöglichkeiten und leitet daraus Empfehlungen ab. Bei Liberata bekommen Sie beides aus einer Hand: die laufende Buchhaltung als Grundlage und die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung, die darauf aufbaut. Das Ergebnis: Sie verstehen Ihre Zahlen und können auf Basis belastbarer Auswertungen unternehmerische Entscheidungen treffen.

In einer Erstberatung klären wir Ihre Situation, Ihren Beratungsbedarf und welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Es gibt keine starren Pakete. Manche Mandanten brauchen die komplette Betreuung von Finanzbuchhaltung bis Jahresabschluss mit laufender Gestaltungsberatung, andere kommen gezielt für Sonderthemen wie Rechtsformwechsel oder Nachfolgeplanung. Den Umfang passen wir an, wenn sich Ihre Situation ändert.

Wir arbeiten als zertifizierte DATEV-Kanzlei mit digitalen Prozessen. Belege übermitteln Sie sicher und ortsunabhängig über DATEV Unternehmen Online. Auswertungen stehen Ihnen dort ebenfalls zur Verfügung. Persönliche Gespräche führen wir an unserem Standort in Hannover, in der Hildesheimer Straße direkt am Aegi, bei Ihnen vor Ort oder per Videokonferenz. Die Zusammenarbeit funktioniert auch überregional reibungslos.

Ihre Investition richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen und wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. In einem Erstgespräch besprechen wir transparent, welche Leistungen für Ihr Unternehmen relevant sind und mit welchem Invest Sie rechnen können. Einen Pauschalpreis, bevor wir Ihr Unternehmen kennen, nennen wir bewusst nicht. Unser Honorar steht immer im Verhältnis zum Umfang der Beratung.

Achten Sie auf drei Dinge: Versteht der Berater Ihr Geschäftsmodell? Erklärt er Ihnen, was Ihre Zahlen für Ihre nächsten Entscheidungen bedeuten? Und bekommen Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt? Bei Liberata können Sie all das im Erstgespräch unverbindlich prüfen. Wenn die Chemie stimmt und der Beratungsbedarf passt, starten wir gemeinsam.

Ja. Wir begleiten Betriebsprüfungen von der Vorbereitung bis zum Abschluss und vertreten Ihre Position gegenüber dem Finanzamt. Falls ein Einspruchsverfahren notwendig wird, übernehmen wir die Vertretung (Kooperationspartner).

Ja. Freiberufler und Soloselbstständige betreuen wir ebenfalls. Informieren Sie sich unter Steuerberatung für Selbstständige über unser Leistungsangebot.

Im Baugewerbe laufen Projekte oft über mehrere Geschäftsjahre. Gewinne müssen zum richtigen Zeitpunkt realisiert, teilfertige Leistungen korrekt bewertet und Subunternehmer steuerlich korrekt eingebunden werden. Dazu kommen branchenspezifische Themen wie die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG und die Bauabzugsteuer. Eine Kanzlei, die diese Themen nicht aus dem Tagesgeschäft kennt, muss bei jedem Sachverhalt neu recherchieren.

Ja.

Nein. Baulohn-Abrechnungen erstellen wir nicht selbst. Bei Bedarf arbeiten wir dafür mit einem Kooperationspartner zusammen.

Nein. Unsere Beratung richtet sich an mittelgroße Bauunternehmen und Bauträger mit eigenem Projektgeschäft. Klassische Handwerksbetriebe (Fliesenleger, Schreiner, Dachdecker und ähnliche Gewerke) betreuen wir nicht. Für Handwerksbetriebe empfehlen wir eine Kanzlei mit Spezialisierung auf das Handwerk.

Nein, wir bilden keinen Schwerpunkt im Baugewerbe. Wir betreuen Mandanten aus verschiedenen Branchen, darunter Heilberufe, Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen. Im Baugewerbe kennen wir die steuerlichen Besonderheiten und begleiten unsere Mandanten aus der Branche mit derselben fachlichen Tiefe wie Mandanten anderer Branchen.