IMMOBILIENBERATUNG IN HANNOVER
Immobilien-Steuerberatung, bevor Sie unterschreiben

Eine Immobilie bindet Ihr Kapital oft über Jahrzehnte. Viele steuerliche Weichen stellen Sie trotzdem, bevor die erste Miete fließt. Das betrifft die Finanzierung, den Kaufvertrag und die Frage, wem die Immobilie gehören soll. Wir rechnen Ihr Vorhaben vorher durch, erstellen auf Wunsch einen individuellen Finanzierungsplan und begleiten Sie zum Termin bei Ihrer Bank. So gehen Sie mit belastbaren Zahlen in Ihre Entscheidung, als Privatperson ebenso wie als Unternehmen.

INDIVIDUELL & PERSÖNLICH

Hohe Mieten versprechen viel. Wir rechnen vorher aus, was davon nach Steuern bleibt.

Exposés rechnen gern mit steigenden Werten und dauerhaft vollen Mieten. Für Ihre Entscheidung zählen andere Zahlen, etwa Zinsen, Abschreibung, Instandhaltung und die Steuer auf jeden Euro Mietüberschuss. Wir halten uns an kaufmännische Grundsätze und kalkulieren sorgfältig. Damit Sie eine Immobilie kaufen, die auch nach Steuern zu Ihren Zielen passt.

Finanzierungsplan für Ihre Bank

Ihre Bank will sehen, dass sich Ihr Vorhaben trägt. Wir erstellen einen individuellen Finanzierungsplan mit den Unterlagen, die Ihre Bank erwartet, und begleiten Sie auf Wunsch zum Gespräch. So gehen Sie gut vorbereitet in den Termin.

Vermietung von Anfang an richtig aufsetzen

Ob eine Ausgabe sofort abziehbar ist oder über Jahre abgeschrieben wird, entscheidet sich oft schon beim Kauf. Wir begleiten Ihre Vermietung vom ersten Tag an. So geht Ihnen kein Werbungskostenabzug verloren.

Betriebsimmobilien richtig zuordnen

Gehört das Gebäude in Ihren Betrieb oder in Ihr Privatvermögen? Diese Zuordnung wirkt beim Kauf, während der Nutzung und beim späteren Verkauf. Wir klären sie mit Ihnen, bevor Sie investieren, damit ein Verkauf keine unerwartete Steuerlast auslöst.

FÜR PRIVATPERSONEN

Damit Ihre Immobilie Vermögen aufbaut

Steuerlich ist eine vermietete Wohnung ein kleiner Betrieb. Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibung müssen jedes Jahr sauber erfasst werden. Spätestens beim Verkauf oder bei der Übergabe an Ihre Kinder kommen Fristen und Freibeträge hinzu. Wir behalten das für Sie im Blick, damit Ihre Immobilie langfristig bringt, was Sie sich vorgenommen haben.

Kauf einer Immobilie zur Vermietung

Bevor Sie kaufen, rechnen wir mit Ihnen durch, ob sich die Immobilie nach Zinsen, Abschreibung und Steuern trägt. Dabei prüfen wir auch, wie sich der Kaufpreis auf Gebäude sowie Grund und Boden verteilt. Denn abschreiben können Sie nur den Gebäudeanteil. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihren Finanzierungsplan. So treffen Sie die Kaufentscheidung mit realistischen Zahlen statt mit den Versprechen aus dem Exposé.

Bei einer vermieteten Immobilie kommen jedes Jahr viele Belege zusammen, von der Nebenkostenabrechnung bis zur Handwerkerrechnung. Wir ordnen sie richtig zu und prüfen, ob eine Reparatur sofort abziehbar ist oder abgeschrieben werden muss. Besonders wichtig sind die ersten drei Jahre nach dem Kauf. Liegen die Kosten für Instandsetzung und Modernisierung in dieser Zeit über 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Umsatzsteuer), müssen sie abgeschrieben werden. Wir planen Ihre Maßnahmen so, dass Sie jeden Abzug nutzen, der Ihnen zusteht.

Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn in der Regel steuerpflichtig. Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, gilt die Frist nicht. Wir prüfen vor dem Verkauf, welche Regeln für Sie greifen. So legen Sie den Verkaufszeitpunkt bewusst fest.

Soll eine Immobilie an Kinder oder Enkel gehen, lohnt sich der Blick auf Freibeträge und Zeitpunkt. Wir zeigen Ihnen, ob eine Schenkung zu Lebzeiten günstiger ist als die spätere Erbschaft, und stimmen das mit Ihrer übrigen Vermögensplanung ab. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite für Privatpersonen. So bleibt in der Familie, was Sie aufgebaut haben.

FÜR UNTERNEHMEN

Mehr Fläche, die sich für Ihr Unternehmen rechnet

Eine eigene Betriebsimmobilie gibt Planungssicherheit. Sie bindet aber Kapital und verändert Ihre Bilanz über Jahre. Gehört das Gebäude Ihnen privat und vermieten Sie es an Ihre GmbH, gelten wieder andere Regeln. Wir prüfen diese Varianten, bevor Sie sich festlegen. So passt die Immobilie auch bei einem späteren Verkauf oder in der Nachfolge zu Ihrem Unternehmen.

Investition in eine eigene Betriebsimmobilie

Wir vergleichen für Sie, wie sich Kauf und Miete auf Liquidität, Abschreibung und Steuerlast auswirken. Dazu gehört ein Finanzierungsplan, mit dem Sie zu Ihrer Bank gehen können. So investieren Sie in Räume, die zu Ihrer Planung für die nächsten Jahre passen.

Vermieten Sie als Gesellschafter ein Gebäude an Ihre GmbH, kann eine Betriebsaufspaltung entstehen. Dann wird die Vermietung steuerlich zum Gewerbebetrieb, mit Folgen für die Gewerbesteuer und für einen späteren Verkauf. Wir prüfen die Gestaltung vorab und dokumentieren sie so, dass sie einer Betriebsprüfung standhält.

Vermieten Sie Flächen an andere Unternehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuer optieren. Das lohnt sich oft, weil Sie dann die Vorsteuer aus Bau- und Sanierungskosten erstattet bekommen. Ändert sich die Nutzung innerhalb von zehn Jahren, kann das Finanzamt einen Teil davon zurückfordern. Wir rechnen beide Varianten durch, damit Sie mit Blick auf die gesamte Nutzungsdauer entscheiden.

Lassen Sie uns Ihr Immobilienvorhaben gemeinsam durchrechnen

Sie planen einen Kauf, möchten vermieten oder Ihre Betriebsimmobilie neu ordnen? Im Erstgespräch klären wir, welche Zahlen Sie für Ihre Entscheidung brauchen.

Sie arbeiten im Steuerbereich und interessieren sich für Immobilienthemen? Wir suchen Verstärkung.

FAQ

Häufige Fragen zur Immobilienberatung

Was gehört zur Immobilienberatung bei Liberata?

Wir beraten zu den steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Kauf, Finanzierung, Vermietung, Verkauf und Übertragung von Immobilien. Dazu gehören ein individueller Finanzierungsplan, auf Wunsch die Begleitung zum Bankgespräch und die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Vermietung. Für Unternehmen kommen Fragen zur Betriebsimmobilie und zur Vermietung an die eigene Gesellschaft hinzu.

Nein. Als Steuerberater vermitteln wir weder Immobilien noch Kredite und erhalten keine Provisionen. Unsere Einschätzung hängt deshalb nicht davon ab, ob Sie kaufen. Unsere Aufgabe ist allein, Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu liefern.

Das hängt von Kaufpreis, Finanzierung, Miete und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Abschreibung und Schuldzinsen senken Ihre Steuerlast, ersetzen aber keine tragfähige Kalkulation. Wir rechnen Ihr konkretes Objekt durch, bevor Sie sich entscheiden.

Bei Immobilien im Privatvermögen ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist der Verkauf auch früher steuerfrei. Voraussetzung ist, dass kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Bei Betriebsimmobilien ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.

Ja. Schon eine vermietete Wohnung bringt jedes Jahr steuerliche Fragen mit sich, in der Steuererklärung ebenso wie bei Reparaturen und Modernisierungen. Wir übernehmen Ihre Erklärung und beraten Sie, bevor größere Ausgaben anstehen.

Ja. Die steuerlichen Besonderheiten der Baubranche, etwa die Bauabzugsteuer und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, finden Sie auf unserer Seite für Unternehmen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und richtet sich nach Art und Umfang der Beratung. Im Erstgespräch klären wir, welche Leistungen Sie brauchen, und nennen Ihnen die zu erwartenden Kosten.